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Was Sie bei Google Ads Textanzeigen unbedingt vermeiden sollten.

Roland Ertl • März 20, 2023

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Welche Einschränkungen gelten für die Erstellung von Google Ads-Textanzeigen?


Sind Sie ein Unternehmer, der die Möglichkeiten von Google Ads für sein Geschäft nutzen möchte? Wenn ja, ist es wichtig zu wissen, was in Textanzeigen nicht erlaubt ist. Wir von EDELWEISS Digital sind ein österreichischer Google-Partner und bieten fachkundige Unterstützung bei Suchmaschinenwerbung (SEA) und Suchmaschinenmarketing (SEM).


Die Suche im Hilfebereich von Google kann mühsam sein, liefert aber oft wichtige Informationen. Um Ihnen bei der Suche nach Antworten zu Textanzeigen und Keywords Zeit zu sparen, habe ich eine kurze Liste darüber zusammengestellt, was in diesen Arten von Anzeigen nicht verwendet werden sollte.


Beleidigende Sprache oder diskriminierende Äußerungen sind zweifellos inakzeptabel. Ein Überblick über manchmal verwendete, aber dennoch nicht erlaubte Inhalte sind die folgenden:


  • Aufforderungen zum Klicken
  • Falsche Rechtschreibung / Grammatik
  • Zahlen statt Worte
  • Abkürzungen, ausser sprachgebräuchliche
  • Markennamen
  • GROSSBUCHSTABEN (ausser bei Marken, zum Beispiel EDELWEISS Digital)
  • Superlativ, ausser es lässt sich beweisen
  • Behauptungen mit Rufzeichen bekräftigen
  • Wiederholte Satzzeichen hintereinander


Google Ads - so besser nicht!
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Aufforderungen zum Klicken

Eine Aufforderung zum Handeln ist natürlich absolut unerlässlich, um die gewünschte Reaktion bei Ihrer Zielgruppe hervorzurufen. Ob "Bestellen Sie jetzt ein Angebot" oder "Besuchen Sie jetzt unsere Website", Sie müssen sicherstellen, dass die Botschaft klar und prägnant ist. Leider schränkt Google viele dieser Handlungsaufforderungen ein, indem es Wörter wie "hier klicken" oder "jetzt hier klicken" ausdrücklich verbietet. Um einen maximalen Erfolg bei allen Zielgruppen zu gewährleisten, sollten Sie stattdessen Begriffe wie "Jetzt entdecken" oder "Mehr erfahren" verwenden!


Falsche Rechtschreibung und Grammatik 

Anzeigen, die Rechtschreib-, Zeichensetzungs- oder Grammatikfehler enthalten.

Zum Beispiel: "Kaufen Gebrauchtwagen hier" statt der korrekten Version "Kaufen Sie Gebrauchtwagen hier".


Es ist wichtig, daran zu denken, dass bestimmte markenrechtlich geschützte Begriffe und Firmen- oder Produktnamen von den allgemein akzeptierten Regeln für Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung oder Großschreibung abweichen können. Wenn Sie diese Begriffe in Ihrer Werbung verwenden möchten, müssen Sie daher unbedingt zuerst eine Genehmigung einholen und nachweisen, dass die nicht standardisierte Sprache auf der gesamten Website einheitlich verwendet wird.


Zahlen statt Worte

Das muss man etwas genauer erklären: Sie müssen nicht SIEBEN schreiben, wenn Sie 7 meinen. Manche Leute könnten jedoch annehmen, dass sie Zahlen anstelle von Wörtern verwenden müssen, da sie aufgrund der Zeichenbeschränkung nicht in der Lage sind, Sätze vollständig auszuschreiben - das gute N8 und @Home sind einige Beispiele für diese Art von Abkürzungen, die hier nicht erlaubt sind. Sternchen können nur dann verwendet werden, wenn man versucht, etwas zu demonstrieren, z. B. dass es sich um ein 3***-Hotel handelt - dann ist die Verwendung gültig und wird akzeptiert.


Abkürzungen, ausser sprachgebräuchliche

Während sich die Abkürzungen auf bereits weit verbreitete Begriffe wie KMU oder KFZ beschränken, wird jede Wortänderung wahrscheinlich abgelehnt werden. Wenn Sie also Wörter wie "kontaktieren" mit "kont." abkürzen wollen, sollten Sie dies vermeiden.


Markennamen

Die Verwendung des Markennamens als Schlüsselwort ist völlig akzeptabel, aber Google hat es sich zur Priorität gemacht, die Rechte der Markeninhaber zu schützen, indem es die direkte Textverwendung untersagt. Wenn Sie jedoch eine Ausnahme machen und den Markennamen in Ihrem Text verwenden möchten, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung sowohl bei Google als auch bei dem jeweiligen Markeninhaber stellen. Nach Erhalt der Genehmigung durch beide Parteien werden Sie benachrichtigt, damit Sie den geschützten Text in Ihren Inhalten verwenden können!


So hat beispielsweise Peek & Cloppenburg sicherlich von einer Vielzahl von Marken die Genehmigung erhalten, ihre Produkte anzubieten. Wahrscheinlich haben die Markeneigentümer erkannt, dass es von Vorteil ist, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und sich über diese globale Riesenplattform bekannter zu machen - was zweifellos zur Steigerung der Verkaufszahlen der einzelnen Unternehmen beiträgt.


GROSSBUCHSTABEN (ausser bei Marken, zum Beispiel EDELWEISS Digital)

Google hat eine strenge Politik, wenn es um Großbuchstaben geht; obwohl sie die Aufmerksamkeit auf sich ziehen können und somit Anzeigen begünstigen, würde eine übermäßige Verwendung von Großbuchstaben die Anzeige unattraktiv machen. Die einzige Ausnahme sind Markennamen - diese sollten jedoch genauso registriert werden wie das Logo oder der Schriftzug Ihres Unternehmens. Unser eigenes Unternehmen – EDELWEISS Digital – wurde zum Beispiel von Google zugelassen - sonst wären alle unsere Anzeigen abgelehnt worden.


Superlativ, ausser es lässt sich beweisen

"Wir sind die beste Online Marketing Agentur der Welt, rufen Sie uns an". Das wäre ein Superlativ (die beste), den wir nicht beweisen könnten.  So eine Textanzeige wird garantiert abgelehnt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wenn ein Nachweis erbracht werden kann.

Zum Beispiel in Österreich: A1 hat nachweislich das beste Netz und die Schoellerbank die beste Vermögensverwaltung - beides von unabhängigen Institutionen geprüft. Diese Nachweise ermöglichen es, dass Google auf Anfrage die Freigabe für so eine Anzeige erteilt.


Behauptungen mit Rufzeichen bekräftigen

Der Beschreibungstext unter dem Titel Ihrer Anzeige darf ein (aber nicht mehrere) Ausrufezeichen enthalten. Andere Satzzeichen (mit Ausnahme von Komma und Punkt) sind in der Überschrift jedoch nicht erlaubt.


Wiederholte Satzzeichen hintereinander

Die Verwendung von zwei oder mehr Satzzeichen hintereinander wie !!! ... <<< ist verboten. So ist z.B. ... nicht zulässig, da es als Aufforderung zum Klicken missverstanden werden kann, und das gleiche Prinzip gilt, wenn jemand "Lesen Sie weiter (...)" sieht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass niemals mehrere Satzzeichen verwendet werden sollten; denn wer braucht schon übermäßige Ausrufezeichen?????? Die Verwendung von Doppelpunkten in angemessener Weise ist jedoch akzeptabel.



Zusammengefasst lässt sich sagen:

Die Generierung von Traffic und Leads über Google Ads kann ein sehr effektiver Weg sein, um die Bekanntheit und den Umsatz Ihres Unternehmens zu steigern. Es ist jedoch wichtig, die von Google vorgegebenen Richtlinien für Textanzeigen zu befolgen, damit Ihre Anzeigen nicht markiert oder abgelehnt werden. Indem Sie diese Beschränkungen befolgen und auf anstößige oder diskriminierende Formulierungen verzichten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Anzeigen den Regeln entsprechen und von möglichst vielen Menschen gesehen werden. Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung Ihrer Suchmaschinenwerbekampagnen benötigen, steht Ihnen das Expertenteam von EDELWEISS Digital bei jedem Schritt zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe bringen können!


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